Große Bäume und Pflanzen für Haus, Hof, Garten und die freie Landschaft!
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Verwilderte Gartenanlagen - Fallobst - Laubfall - Unkraut
Jetzt lesenFrüchte gehören nach dem Gesetz grundsätzlich dem Eigentümer des Gartengrundstücks, auf dem die Obstbäume oder Sträucher wachsen. Das bedeutet, dass Sie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Zwetschen, Kirschen oder Beerenobst vom benachbarten Grundstück auch dann nicht abpflücken dürfen, wenn sie zu Ihnen...
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Schäden und Beeinträchtigungen durch überwuchernde Zweige, Äste und Wurzeln
Jetzt lesenDas Gesetz sieht vor, das der Nachbar überwuchernde Äste, Wurzeln und Zweige abschneiden kann und das Schnittgut behalten darf. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Wenn Äste oder Zweige überwuchern, muss dem Eigentümer des Nachbargrundstücks zuvor Gelegenheit gegeben worden sein, den...
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Anpflanzung von Bäume und Sträucher im Garten
Bei der Anpflanzung von Bäume und Sträucher ist in der Regel ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Um späteren Streitigkeiten über Verschattung, fallendes Laub oder überwuchernde Äste und Wurzeln vorzubeugen, sollten Sie sich bereits vor der Pflanzenplanung genau erkundigen, wie hoch und breit die Pflanzen einmal werden können.Jetzt lesen