Fremde Haustiere brauchen im eigenen Garten grundsätzlich nicht geduldet zu werden. Daher steht es jedem Gartenbesitzer frei, diese Tiere zu vertreiben, jedoch nicht zu schlagen oder sogar zu fangen. Eine Duldungspflicht kann sich ausnahmsweise aus den Grundsätzen zum nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis ergeben. So wird zum Beispiel von einer gelegentlich durchquerenden Katze oder Hund kaum eine nennenswerte Beeinträchtigung ausgehen.
Wenn fremde Tiere im Garten Schäden angerichtet haben, ist der Tierhalter verpflichtet, die Schäden zu ersetzen oder wieder zu beheben. Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn der Schaden durch ein Nutztier verursacht worden ist und der Tierhalter das Tier sorgfältig beaufsichtigt hat oder der Schaden ohnehin entstanden wäre. Bei wiederholten Schädigungen kann vom Nachbarn sogar verlangt werden, dass er vorbeugende Maßnahmen trifft, also z. B. einen entsprechenden Zaun oder eine Mauer aus Naturstein errichtet.