
Gartenzwerge - Störung, Belästigung oder Schikane
Gartenzwerge aufzustellen oder Ähnliches im Garten zu präsentieren, dagegen ist in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich nichts einzuwenden. Wem die im Garten des Nachbarn aufgestellten Gartenzwerge nicht gefallen, kann in der Regel nicht deren Beseitigung verlangen.
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